Wir sind traurig, wütend, enttäuscht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einfach mit einem Standardbrief – ohne inhaltliche Begründung – den beiden Klägern und ihrem Rechtsanwalt nun mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die verschärfte Freierbestrafung in § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB nicht angenommen wird.
D. h. schon an der ersten Hürde scheiterte die Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat sie einfach nicht „angenommen“.
Das höchste deutsche Gericht hat sich damit, wie schon bei der Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen e.V. zum Prostituiertenschutzgesetz, zur Frage der sog. „Freierbestrafung“ inhaltlich nicht positioniert.
Kunden von Sexarbeiter*innen werden sich wohl erst einem Strafverfahren aussetzen müssen, um zu erfahren, ob sie leichtfertig die ausbeuterischen Strukturen bei der Inanspruchnahme sexueller Dienste verkannt haben. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und verunsichert Kund*innen, Sexarbeiter*innen und auch Betreiber*innen gleichermaßen.
Gerade deshalb werden wir jetzt erst recht den Druck auf die Politik erhöhen, um die Rechte in der Sexarbeit für alle Beteiligten zu stärken und ein Verbot der Prostitution weiter zu bekämpfen.
Ausbeutung und Zwang verhindert man nicht mit Verboten, sondern mit klaren Gesetzen, ergebnisoffener Beratung und Aufklärung!
Sexarbeit ist Arbeit!