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Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes!

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. § 38 ProstSchG schreibt die Evaluation dieses Gesetzes vor; der Schlussbericht ist dem Bundestag bis zum 01.07.2025 vorzulegen.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung nachstehend genannter Unterauftragnehmer*innen durch. Ziel des Projektes ist eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung auf Basis eines multi-methodischen Forschungsdesigns.

Das Projekt ist in fünf Module und insgesamt 18 Arbeitspakete strukturiert. Die aus den Modulen gewonnenen theoretischen und empirischen Erkenntnisse fließen in die abschließende Bewertung des ProstSchG ein: Die Grundlage des Projektes bilden die Sichtung und Auswertung der Rechtsprechung, der Forschungsliteratur, der Medienberichterstattung zum Themenbereich sowie eine Hellfelddaten-Analyse der Bundesstatistik zum ProstSchG.

In dem empirischen Kernmodul geht es um die Erfahrungen aller Personengruppen, an die sich das ProstSchG richtet. Dafür werden Fokusgruppen und Gruppendiskussionen, qualitative Expert*inneninterviews, Behördenbegehungen sowie vier verschiedene quantitative Befragungen durchgeführt. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Erfahrungen derjenigen Personen, zu deren Schutz das Gesetz schon seinem Namen nach erlassen wurde: den in der Prostitution tätigen Personen. Aber auch die Perspektive von Behördenmitarbeiter*innen und Fachberatungsstellen, Gewerbetreibenden, Rechtsanwält*innen und von Personen, die sexuelle Leistungen gegen Entgelt in Anspruch nehmen, wird maßgeblicher Teil der Studie sein.

Vorgesehen ist überdies, dass zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich im Feld der Prostitution engagieren, ihre Sichtweise in das Projekt einbringen können. Weitere Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit auf der KFN-Homepage veröffentlicht.

Weg mit der Freierbestrafung


Wir sind traurig, wütend, enttäuscht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einfach mit einem Standardbrief – ohne inhaltliche Begründung – den beiden Klägern und ihrem Rechtsanwalt nun mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die verschärfte Freierbestrafung in § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB nicht angenommen wird.

D. h. schon an der ersten Hürde scheiterte die Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat sie einfach nicht „angenommen“.

Das höchste deutsche Gericht hat sich damit, wie schon bei der Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen e.V. zum Prostituiertenschutzgesetz, zur Frage der sog. „Freierbestrafung“ inhaltlich nicht positioniert.

Kunden von Sexarbeiter*innen werden sich wohl erst einem Strafverfahren aussetzen müssen, um zu erfahren, ob sie leichtfertig die ausbeuterischen Strukturen bei der Inanspruchnahme sexueller Dienste verkannt haben. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und verunsichert Kund*innen, Sexarbeiter*innen und auch Betreiber*innen gleichermaßen.

Gerade deshalb werden wir jetzt erst recht den Druck auf die Politik erhöhen, um die Rechte in der Sexarbeit für alle Beteiligten zu stärken und ein Verbot der Prostitution weiter zu  bekämpfen.

Ausbeutung und Zwang verhindert man nicht mit Verboten, sondern mit klaren Gesetzen, ergebnisoffener Beratung und Aufklärung!

 

Sexarbeit ist Arbeit!

 

WIR DECKEN AUF !!!

Eine klare Datenlage vermissen wir in der Prostitution. Fakten und Zahlen sind so gut wie nicht erfasst. Das bietet Tür und Tor für Vermutungen, Schätzungen und besonders für Fake News – auch im Kontext der aktuellen Diskussion um ein Sexkaufverbot.
Dem begegnen wir hier mit nachvollziehbaren und überprüfbaren Zahlen und Fakten und nennen auch die Quellen. So erstellen wir – Schritt für Schritt – eine Diskussionsgrundlage für alle an der Sexarbeit und deren Beteiligten interessierten Menschen.

 

Interview mit Stephanie Klee über Hurenrechte und Politik

Ich habe das Vergnügen, mit der Sexarbeiterin und Aktivistin für Hurenrechte Stephanie Klee ein ausführliches Interview zu führen. Ihre langjährigen Erfahrungen und Einschätzungen zu Prostitutionspolitik sind wirklich lesenswert. Geschätzte Lesedauer: 10 Minuten

Stephanie ist Gründerin des Bundesverbandes sexuelle Dienstleistungen BSD (nicht zu verwechseln mit dem Berufsverband BesD) sowie Move e.V., ein Verein für Bildung und Kommunikation in der Sexarbeit, der Träger der Kampagne  “Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!” ist, die zuletzt das Kunstprojekt Strich / Code / Move in Berlin und Hannover durchführte. Stephanie war entscheidend am Durchbruch des Prostitutionsgesetz von 2001 beteiligt. Außerdem bietet sie Weiterbildung für Sexarbeitende im ProfiS Projekt an.

 

Wie lange arbeitest Du als Sexarbeiterin? In welchen Sparten der Sexindustrie hast Du gearbeitet und was machst Du jetzt?

Ich arbeite als Sexarbeiterin (wobei ich mich zunächst als Prostituierte bezeichnete und dann lange Zeit als Hure) schon mehr als 30 Jahre. In dieser Zeit habe ich fast alle Sex-Arbeitsplätze kennengelernt; einige z. B. Escort und Wohnungsprostitution habe ich lange ausgeführt. In andere habe ich nur mal rein geschnuppert, wie Bar, Laufhaus, Sexkino, SM-Studio, Straße, Porno-Filmindustrie. Ich war immer neugierig und unternehmungslustig unterwegs, wollte alles am eigenen Leib kennenlernen. Und auch erleben und schauen, ob ich hier mehr erfahren und lernen kann.

Da wo es mir gefiel, blieb ich länger und wenn sich dann etwas neues auftat, bin ich „weitergewandert“. Heute bin ich fast ausschließlich als Sexualassistentin tätig, biete also Senioren, pflegebedürftigen und behinderten Männer und Frauen, die meist ein Einrichtungen leben, meine sexuellen Dienstleistungen an. Sexualassistenz ist für mich ein Bereich der Sexarbeit. Ich will ihn nicht glorifizieren und auch nicht mit einem therapeutischen Label aufwerten, denn es ist, bleibt Sex … Aber in einem besonderen Umfeld, das auch besondere Fähigkeiten und Auftreten verlangt.

Als besonders erlebe ich bei der Sexualassistenz auch die Anerkennung: für meine Arbeit bekomme ich nicht nur mein Honorar, sondern erhalte auch positives Feedback von dem Kunden und dem Personal der Einrichtung, und oft auch von den Angehörigen. Das ist schon was ganz Besonderes im Sinne von Wertschätzung, neben der großen Freiheit, die Termine weitestgehend nach meinem Gusto vereinbaren zu können.

 

Wie lange bist Du politische Aktivistin und setzt Dich für die Rechte von Sexarbeitenden ein? Was waren für Dich dabei im Rückblick betrachtet Deine größten Erfolge, aber auch Niederlagen?

In der Sexarbeit politisch aktiv geworden bin ich relativ kurz nach meinem Einstieg. Natürlich haben meine Freunde damals meine Arbeit kritisch gesehen und versucht, mich davon abzubringen. Gleichzeitig haben sie mich ausgefragt und waren rundum neugierig und wollten mehr Details wissen. Das hat mich dazu gebracht, zu untersuchen, was der Makel der Prostitution ist, wie unterschiedlich die Gesellschaft damit umgeht und was der „Verschwiegenheitskodex“ der Branche bedeutete.

Es war aber auch die Zeit, wo erste Sexarbeiter*innen in die Öffentlichkeit traten, z. B. Domenica, die ich dafür sehr bewundert habe. So war es dann für mich selbstverständlich, dass ich meine Diplomarbeit als Sozialarbeiterin zum Thema Prostitution schrieb und mich zwangsläufig noch mehr damit auseinandersetzte. Das habe ich immer als ideal betrachtet: ich habe mich praktisch und theoretisch mit Sexarbeit beschäftigt.

Und ebenso als selbstverständlich betrachte ich es für mich, dass ich mich – egal in welchem Beruf ich tätig bin – politisch engagiere: für mich und meine Rechte und die meiner KollegInnen und die der anderen Beteiligten – idealerweise immer gemeinsam, in einem Team, in einer Gruppe, in einer Kampagne. So bin ich dann auch Mitte der 80-iger Jahre bei HYDRA gelandet, dem 1. Hurenprojekt in Deutschland, dass ich zunächst aus der Ferne beobachtet hatte und dann extra für den Job bei HYDRA nach Berlin zog.

Im Rückblick betrachtet ist politische Arbeit immer von Höhe und Tiefe gekennzeichnet. Sie unterliegt wie jede andere politische Arbeit den gesellschaftlichen und parteipolitischen Veränderungen, aber auch der weltpolitischen und weltökonomischen und natürlich den persönlichen. Das Leben ist schon enorm bunt und verändert sich ständig.

Um das an einem Beispiel deutlich zu machen: als ich in einer Bar anfing, konnte der Besitzer nur in den Tageszeitungen auf besondere Ereignisse wie einen Striptease aufmerksam machen. Inzwischen gibt es das Internet, das eine weltweite Präsenz bietet und natürlich kann ich als selbstständige Sexarbeiterin eine eigene Website veröffentlichen, in Social Media auftreten und für mich Werbung machen, aber auch Werbung schalten und zwar in Zeitungen und auf Plattformen.

Aber genauso ist Politik zu Sexarbeit nicht mehr nur deutschlandweit zu betrachten, sondern muss mal mehr – mal weniger in einen internationalen Kontext gesetzt werden – , mit der Chance, auch unter Sexarbeiter*innen internationale Bündnisse einzugehen.

Als meinen größten politischen Erfolg kann ich sicher meine Mitarbeit/mein Engagement/meine Unterstützung mit den vielen anderen Sexarbeiter*innen und Unterstützerinnen hin zum Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 sehen. Auf unterschiedlichen Ebenen hatten wir jahrelang für ein noch umfangreicheres Gesetz gearbeitet und waren dennoch über den ersten Kompromiss zufrieden. Das ProstG wollte man schnell erweitern und fortführen; so hatte uns das die Politik versprochen.

Doch dann kamen die ProstitutionsgegnerInnen und 2017 kam das sog. ProstituiertenSchutzGesetz. Ich weiß nicht, ob ich dieses Gesetz nicht hauptsächlich für die Sexarbeiter*innen und die BordellbetreiberInnen als Desaster empfinde oder mehr noch für die Gesellschaft insgesamt? Für die Sexarbeitsbranche ist es klar eine große Niederlage. Wir sind damit in eine Zeit zurückgeworfen worden, die wir mit dem ProstG glaubten hinter uns gelassen zu haben. Die Folgen gehen weit zurück vor die Zeiten des ProstG.
Aber: Eine Gesellschaft, die bereit ist, Grund- und Menschenrechte – Rechte einer Gruppe einzuschränken, bewegt sich weg von unserer demokratischen, freiheitlichen Grundordnung, was Folgen für uns alle haben wird. Das macht mir große Sorgen, weil ich mich hier, in solch einer Gesellschaft, immer weniger zuhause fühle.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass wir alle in den kommenden Zeiten mehr kämpfen und uns für Gleichheit engagieren müssen.

Eine Frage, die sich oft stellt: Müssen IHK Beiträge von jeder selbständigen Sexarbeiter*in bezahlt werden?

Nein, wenn eine IHK von einer selbstständigen Sexarbeiter*in (wohl aber von den Betrieben) Beiträge verlangt, ist dies nicht rechtmäßig. Sexarbeit ist – im Sinne des Gewerberechts – kein Gewerbe und damit fallen auch keine IHK-Beiträge an. Jede Sexarbeiter*in ist gut beraten, sich mit der fordernden IHK in den Dialog und ggf. auch in den Streit zu begeben und Zahlung zu verweigern.

Aus dem gleichen Grund müssen Sexarbeiter*innen auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt haben.

Ist Prostitution ein Gewerbe oder nicht und ist für Prostituierte Gewerbesteuer fällig?

Prostitution ist in steuerlicher Hinsicht sehr wohl ein Gewerbe. Jede Sexarbeiter*in muss dies beim Finanzamt anmelden, ein Formular mit dem Namen „Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit“ ausfüllen und bei einem Gewinn von über 24.000 Euro im Jahr (neben der Mehrwert- und Einkommensteuer) auch Gewerbesteuer zahlen.

Hier zeigt sich eines unserer Probleme: die vielen Gesetze, die Prostitution betreffen und regeln, widersprechen sich z. T., werden unterschiedlich ausgelegt und es gibt enorme Überschneidungen. Das macht auch die professionelle Ausübung des Berufs Sexarbeit so schwierig: denn neben der sexuellen Dienstleistung am Kunden mit allem Drum und Dran spielt der Überbau = die Gesetze eine große Rolle. Sie nicht zu beachten, kann „tödlich“ sein.

Kannst Du uns über das ProfiS Projekt in Kooperation mit der Deutschen Aidshilfe berichten? Was genau bietest Du an?

profiS – Fortbildung für Sexarbeiter*innen in Clubs und Bordellen ist ein Projekt, dass ich in Kooperation mit der DAH, aber auch mit den profiS-Trainer*innen 2008 gründete, als mich die DAH nach Alternativen zu Plakaten, etc. fragte. Die Frage habe ich dann einfach weitergegeben an alle Beteiligten in der Sexarbeit und auf breiter Ebene deutschlandweit diskutiert. Dabei rausgekommen ist: Sexarbeiter*innen wollen Wissen zu den einzelnen Rechtsgebieten (Steuern, Rechte und Pflichten der Behörden, besonders der Polizei…), aber auch einen Austausch über Erfahrungen zu den praktischen Fragen der Sexarbeit: welche Kondome (und andere Arbeitsutensilien) sind wann und wozu zu verwenden? Was bedeutet das Doppelleben? Wie gehe ich mit meinem Geld um? Etc.

Dank der finanzielle Unterstützung der DAH (Deutsche Aids-Hilfe) werden jedes Jahr seitdem in einem Auswertungsseminar Veränderungen an profiS, gemeinsam und in einem partizipativen Prozess, vorgenommen,
– 40 Workshops deutschlandweit in Bordellen durchgeführt
– und neue Trainer*innen ausgebildet.

Dieses Projekt ist grandios und in seiner Bedeutung einzigartig.

Jede Sexarbeiter*in und jeder Bordellbetreiber kann profiS-Trainer*innen (oft auch mit kulturellen Mediator*innen) einladen und aus dem Themenstrauß den Inhalt des Workshops bestimmen. Dazu gehören u. a.:

  • Besuche der Behörden, Razzien, Kontrollen: wer macht wann was?
  • Alle Fragen rund um das ProstG und ProstSchG.
  • Steuerliche Fragen:
  • Transferleistungen/u. a. Hartz IV.
    – Gesundheit/Krankenversicherung.
    – Besondere Reglungen für Migrantinnen.
    – Fragen rund um den Job.
  • Die Teilnehmer*innen wählen, welches Thema gerade wichtig und interessant ist. Da die Workshops am Arbeitsplatz, also im Bordell und während der Arbeitszeit stattfindet, kommt quasi das Wissen zu den Sexarbeiter*innen. Dabei läuft der normale Geschäftsbetrieb weiter, d. h. keine Sexarbeiter*in muss auf ihr Geschäft verzichten. Im Gegenteil, wenn sie nach dem Stelldichein mit dem Kunden in den Workshop zurückkommt, kann sie das Verpasste für sich nachfragen. So haben die anderen Pause oder bekommen das Wissen ein 2. Mal präsentiert.

 

Die Sexarbeiter*innen sind in der Wahl der Themen völlig frei: nichts wird ihnen aufgedrängt, kein Thema ist ein MUSS, sie entscheiden, was sie lernen und diskutieren wollen.
Wegen der Vielfalt der möglichen Themen und der Besonderheit der Durchführung kann ein Workshop schnell 4 Stunden und mehr dauern.

Für die Sexarbeiter*innen ist der profiS-Workshop kostenfrei, auch für den Bordellbetreiber; ihnen wird die einmalige Gelegenheit geboten sich zu professionalisieren. Als Abschluss erhalten sie noch ein Zertifikat und ein Präsent.

profiS-Trainerin kann jede Sexarbeiter*in werden und jede Sozialarbeiter*in einer Fachberatungsstelle. In einem TrainTheTrainer-Seminar erhält jede Trainerin das Wissen und das Rüstzeug, um danach sich das Ortswissen zu erarbeiten und profiS-Workshops selbstständig durchzuführen.

Ich selbst führe die Seminare für die Trainer*innen durch, koordiniere das Projekt, aber führe auch immer wieder Workshops durch. Ich liebe diese Arbeit, weil ich mich jedes Mal auf eine andere Situation einstellen muss (es ist was anderes, ob ich einen Workshop in einer Bar mit Musik, auf der Straße in einem Kiosk oder in einem Wohnungsbordell durchführe), die KollegInnen mich immer wieder inspirieren und begeistern bzgl. ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, aber auch herausfordern, ihnen das trockene Rechtswissen verständlich zu präsentieren oder gemeinsam mit ihnen ins Gespräch zu kommen über die Veränderungen der Branche, die Forderungen und Nöte.

Du hast ja den Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen gegründet. Welche Positionen und Forderungen vertritt der BSD?

Bei der jahrelangen Diskussion um das ProstG war uns schnell klar, dass auf die Bordelle und die Betreiber große Veränderungen zukommen würden. Die Situation vorher war z. T. untragbar, weil sie immer mit einem „Bein im Knast“ standen (z. B. weil sie gute Arbeitsbedingungen und Kondome zur Verfügung stellten). Sie brauchten dringend eine Konzessionierung, d. h. rechtliche Absicherung der Betriebe – besonders um den Sexarbeiter*innen gute Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Denn die Sexarbeiter*innen sind die Hauptleidtragenden, wenn ein Betrieb geschlossen wird. Sie verlieren ihren Arbeitsplatz und die Möglichkeit, Geld zu verdienen. So ist es heute leider immer noch. Die meisten Sexarbeiter*innen wollen nicht allein in einer Wohnung arbeiten (für die eigene Werbung zuständig sein, Miete und Strom, etc. pünktlich zahlen), sondern sie wollen in einem losen Team tätig sein, wollen die Struktur (eingerichtete Räume, Werbung, Heizung und Telefon, Waschmaschine, etc.) zur Verfügung haben, um selbst keine Verantwortung hierfür zu tragen und um auch schnell weiterwandern zu können. Denn die Sexarbeit ist nach wie vor von einer großen Mobilität geprägt.

Als dann das ProstG verabschiedet worden war, haben wir den Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) schnell gegründet als Interessenverband der BordellbetreiberInnen und selbstverständlich sind auch selbstständige Sexarbeiter*innen unsere Mitglieder. Z. Zt. gibt es ca. 100 Mitglieder.

Der BSD versteht sich als Ansprechpartner

  • für BordellbetreiberInnen, die mit Rat und Tag in ihrer Geschäftsführung und deren Weiterentwicklung unterstützt werden,
  • für Sexarbeiter*innen in allen Fragen der Professionalisierung und für alle interessierten Menschen, besonders aus Politik, Medien, Kunst und Kultur, die sich realistisch, sachlich, vorurteilsfrei und neutral über die verschiedenen Facetten der Prostitution informieren wollen.
  • So führen wir eigene Seminare, Pressekonferenzen und Bordellführungen durch, nehmen an Gesprächen, wie Runden Tischen teil und haben zuletzt ein eigenes Gütesiegel – ähnlich wie in der Hotellerie – eingeführt, um Transparenz zu zeigen und einen gewissen (Informations-)Service zu bieten.

 

Natürlich setzen wir uns auf politischer Ebene für eine bessere, gleichberechtigtere Gesetzgebung ein. So haben wir lange vor dem sog. ProstituiertenSchutzGesetz – quasi in Fortentwicklung des ProstG – einen eigenen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der leider bei der Politik keine Beachtung fand. Trotz unseres Protestes (und den vieler anderen) wurde das ProstSchG am 01. Juli 2017 eingeführt. Wir lehnen das ProstSchG in Gänze ab, weil

  • es gegen die Grund- und Menschenrechte verstößt,
  • weil die regelmäßigen (Zwangs-) Gesundheitsberatungen und (Zwangs-) Anmeldungen diskriminierend sind und ausschließlich der Kontrolle und Überwachung der Sexarbeiter*innen dienen und mit Schutz nichts zu tun haben,
  • weil Datschenschutzbestimmungen mißachtet werden
  • und generell weil wir diesen Weg als falsch erachten.

 

Wichtig wäre eine Stärkung der Branche gewesen mit einer Angleichung der Gesetze, wie sie für andere Branchen gilt und mit einer Stärkung und Professionalisierung der Sexarbeiter*innen. Denn gegen Gewalt und Ausbeutung und Menschenhandel gab und gibt es schon ausreichende Gesetze, die man aber besser hätte anwenden müssen. Auch denken wir, dass in diesem Kontext der Opferschutz hätte ausgebaut werden müssen. Von Gewalt ausgebeutete Sexarbeiter*innen in die Heimatländer abzuschieben, stellt keine Option für sie dar, vor deutschen Behörden und Gerichten auszusagen – wohl aber die Zusicherung eines Bleiberechts und die Entschädigung für entgangenen Lohn und Schmerzen.

Wenn wir unsere Forderungen kurz zusammengefasst nennen würden, wäre das: Aufhebung aller diskriminierenden Gesetze (siehe unseren obigen Gesetzesvorschlag) und Beachtung von Rechten, wie sie andere Gewerbetreibenden und Erwerbstätige haben und Respekt für die Beteiligten.

Du hast den Verein Move e.V. gegründet. Was ist das Ziel von Move und welche Projekte unterstützt Ihr?

Den Verein move e. V., Verein für Bildung und Kommunikation in der Sexarbeit, habe ich mit anderen 2012 gegründet, weil wir für profiS einen juristischen Träger brauchten. Move e. V. ist ein kleiner Verein, der kein Personal beschäftigt. Er wird getragen von den Aktivitäten der Mitglieder bzw. von anderen Interessierten. So haben wir schon einige Veranstaltungen zum Themenbereich „Sexualität und Behinderung“ (www.move-fachtagung.de) durchgeführt.

Außerdem ist move e. V. der juristische Träger der Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!“. Diese Kampagne (www.sexarbeit-ist-arbeit.de) hat sich deutschlandweit 2016 gegen das ProstSchG aufgestellt und zunächst verschiedene Veranstaltungen, wie z. B. die große MitMachKonferenz in Berlin durchgeführt. Ein weiteres beeindruckendes Projekt der Kampagne ist das Schwarmkunstprojekt Strich / Code / Move (www.strich-code-move.art), dass 2019 für jeweils eine Woche zunächst in Berlin und dann in Hannover in und um 5 Lovemobile über Sexarbeit informierte und ausdrücklich den Dialog mit allen Interessierten suchten. 2020 sollen die Lovemobile dann für eine Woche in Bochum stehen.

Du hast die Agentur Highlights gegründet. Was bietest Du dort an?

Unter highLights biete ich meine eigene Sexarbeit (z. Zt. als Sexualassistentin) und sonstige berufliche Aktivitäten, wie Seminare, Beratungen und Vorträge  an. Ich bin wie die meisten anderen Sexarbeiter*innen selbstständig, trage alle meine Kosten (und das Risiko) selbst, muss Aufträge etc. selbst akquirieren, aber habe auch alle Freiheiten, wie Zeiteinteilungen, Aktivitäten und Aufträge selbst zu bestimmen – und das genieße ich sehr.

Wie bewertest Du das Prostituiertenschutzgesetz? Schützt es tatsächlich die Sexarbeitenden? Es sollen während des Anmeldegesprächs schon einige Notfälle identifiziert worden sein.

Das ProstSchG lehne ich in Gänze ab. Ich denke, dass dieses Gesetz der größte Fehler im Bereich Sexarbeit darstellt, den die Politik und die Gesellschaft von Deutschland je begangen hat. Ansonsten verweise ich auf meine obigen Anmerkungen.

Von solch obigen „positiven Fällen“ habe ich noch nie gehört, im Gegenteil: die Anmelde- und Gesundheits-Behörden melden immer, dass sich bei Ihnen noch niemand „geoutet“ hat.
Dass Hilfe zur Verfügung gestellt wird, ist aber eigentlich selbstverständlich und hätte auch schon vorher so geschehen sollen, z. B. über die Polizei, das Gesundheitsamt und Fachberatungsstellen der Prostitution. Da höre ich dann eher, dass sie keine Möglichkeiten der Hilfe haben bzw. keine ausreichenden Kapazitäten.

Aktuell treibt alle Aktivisten ja die Debatte um das Sexkaufverbot um. Hast Du die Sorge, daß dieses Verbot auch in Deutschland kommt?

Das Sexkaufverbot lehne ich natürlich wie auch das ProstSchG ab. Es ist eine Haltung, die entgegen meiner steht, nämlich der Achtung und Akzeptanz für Sexarbeit und mehr Rechten für die Beteiligten. Ich setze mich für eine umfassende Integration von Sexarbeit ein und kann da nur auf die positiven Beispiele aus Neuseeland und Australien verweisen.

Verbote haben noch nie was gebracht (nicht nur in der Sexarbeit) und es sollte endlich mal an der Zeit sein, neue Wege zu gehen und vor allem auf Sexarbeiter*innen und BordellbetreiberInnen zu hören. Es ist nicht zu erwarten, dass Verbote, Registrierung, Überwachung, etc. nach Jahrhunderten der unterschiedlichsten Ausprägung nun plötzlich erfolgreicher sein sollen.

So hoffe ich natürlich, dass ein Sexkaufverbot in Deutschland nicht eingeführt wird, obwohl gewaltige Kräfte dafür arbeiten und auch offensichtlich enorme Geldsummen dafür zur Verfügung haben. Ermutigend finde ich da positive Äußerungen z. B. von unserer Bundesfamilienministerin oder Bundesjustizministerin, oder der Grünen Jugend etc. Doch darauf ausruhen dürfen wir uns nicht: wir müssen alle mehr für die Rechte und den Respekt von Sexarbeit eintreten, kämpfen, aktiv werden und uns aus unserer Komfortzone herausbewegen.

 

Respekt für Deine Arbeit und Dein Engagement liebe Stephanie! Danke für das Interview.

 

 

Kabeleins: ROTLICHTREPORT DEUTSCHLAND

SEXGEWERBE IN STUTTGART: MASSSIVER WIDERSTAND GEGEN KÄUFLICHE LIEBE

Staffel 1 • Episode 2 • 02.12.2018 • 20:15

In der Region Stuttgart floriert das Sexgewerbe. Gleichzeitig regt sich massiver Widerstand gegen das Rotlichtmilieu im Ländle. Insider wie Polizisten und Prostituierte geben einen Einblick in Stuttgarts Rotlichtmilieu.

Zum Beitrag:

https://www.kabeleins.de/tv/rotlichtreport-deutschland/video/12-sexgewerbe-in-stuttgart-masssiver-widerstand-gegen-kaeufliche-liebe-ganze-folge

 

ROTLICHTMILIEU KÄMPFT GEGEN SCHMUDDEL-IMAGE

Das neue Prostituiertenschutzgesetz gibt es jetzt schon seit Juli 2017. Die Diskussionen darüber reißen aber nicht ab. David Zastrow hat sich die Lage jetzt bei einem Freiburger Bordell angeschaut, das gerade frisch ausgezeichnet wurde.

 

Baden.fm: Sex-Industrie klagt über Prostituiertenschutzgesetz und verleiht Gütesiegel

Ein Freiburger Betrieb hat mit fünf von sechs Kronen die bisher höchste Auszeichnung bekommen

Die Rotlichtbranche klagt über zu strenge Reglementierungen, lange Wartezeiten auf Betriebsgenehmigungen und eine insgesamt schleppende und uneinheitliche Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG).  Dieses ist seit 01. Juli 2017 als Bundesgesetz in Kraft getreten und enthält eine Fülle von Pflichten und Regelungen für Sexarbeiter, Bordellbetreiber und Kunden.

Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD) geht davon aus, dass bei den Behörden immer noch die Vorstellung herrscht, dass Sexarbeiter grundsätzlich ausgenutzt werden und Betreiber von Bordellen immer Ausbeuter seien. Das neue Gesetz schütze in dieser Form niemanden, sondern erschwere allen die Arbeit, so die Mitglieder des BSD.

Um dem Schmuddel-Image entgegen zu wirken, das der Branche nach wie vor anzuhaften scheint,  verleiht der BSD jetzt Gütesiegel. Bei dem können Betriebe mit bis zu sechs goldenen Kronen bewertet werden – angelehnt an die fünf Sterne der Hotellerie. Die Freiburger „Villa Deluxe“ hat jetzt erstmals fünf Kronen erhalten, die höchste Auszeichnung, die bisher vom BSD verliehen wurde.

Quelle: Baden.fm

Hier gehts zum ganzen Artikel:

https://www.baden.fm/share/270440/

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